BUSCH-JÄGER

Busch-steplight®

Bild: Busch-Jäger
Bild: Busch-Jäger

 

Gibt Orientierung und mehr Sicherheit bei Dunkelheit.

Zwei in einem: Busch-steplight® ist ein SCHUKO® Steckdosen-Einsatz, der über ein integriertes Orientierungslicht verfügt. Die LEDs ermöglichen in Räumen, Fluren oder Treppenhäusern eine gute Orientierung bei Dunkelheit. Ein Komfortvorteil in jedem Wohnumfeld, auch gut geeignet für seniorengerechtes Wohnen oder als Nachtlicht im Kinderzimmer.

Zwei LEDs erzeugen einen senkrechten Lichtkegel, der aus der Steckdose senkrecht nach unten scheint. Über einen separaten Schalter kann das Orientierungslicht auf Wunsch jederzeit abgeschaltet werden.

  • Steckdose mit abschaltbarem Orientierungslicht
  • Lichtkegel im Dunkeln gibt Orientierung
  • Ideal für Krankenhäuser
  • Kein Verlegungs- und Montageaufwand für zusätzliches Licht notwendig


Doppelte Sicherheit: Der Gira Rauchwarnmelder Dual/VdS vereint die Wärmeerkennung mit der bewährten Signalauswertung von Streulicht. Damit können verschiedene Brandarten, beispielsweise Schwelbrand oder Flüssigkeitsbrand, schneller registriert und sicher
"Bild: www.gira.de"

Rauchmelder besser aus Expertenhand

Rund 200.000 Haus- und Wohnungsbrände werden hierzulande jedes Jahr gemeldet. Dabei sterben jährlich etwa 600 Menschen. Selten sind die Flammen die größte Gefahr, sondern hochgiftige Rauchgase, die bereits bei kleinen Schwelbränden freigesetzt werden können. Meist entstehen Brände nachts, wenn der Geruchssinn des Menschen nicht aktiv ist. Wer also nicht rechtzeitig aufwacht, erstickt oft schon nach wenigen Atemzügen. Rauchwarnmelder können in diesem Fall Leben retten – vorausgesetzt sie sind fachgerecht verbaut und funktionieren fehlerfrei.

Die DIN 14676 – die deutsche Norm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern und Wohnungen – empfiehlt deshalb, dass die Planung, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern durch zertifizierte Fachkräfte erfolgen sollte. Für Neubauten besteht überdies bereits in 13 deutschen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht.

Sinnvoll sind mindestens drei Rauchwarnmelder pro Wohnung, denn die optimalen Einsatzbereiche sind das Kinder- und Schlafzimmer sowie Fluchtwege wie Flur und Treppenhaus. Die Feuerwehr empfiehlt allerdings, noch mehr Geräte zu installieren, beispielsweise in Küche und Keller. Als Lösungsanbieter rund um die moderne Gebäudetechnik bietet Gira einen Heimrauchmelder an, bei dem zwei unterschiedliche Erkennungsverfahren zur Anwendung kommen. Sie sorgen nicht nur für doppelte Sicherheit, sondern lassen sich auch in mehr Bereichen einsetzen.

So erkennt der Gira Rauchwarnmelder Dual/VdS kleine Rauchpartikel durch ein optisches Streulichtsystem, bevor es brenzlig und für Menschen gefährlich wird. Zusätzlich messen Wärmesensoren die Temperaturänderungen im Raum: Damit können verschiedene Brandarten, beispielsweise Schwelbrand oder Flüssigkeitsbrand, schneller registriert und sicher erkannt werden. In Räumen mit Rauch-, Dunst- oder Staubentwicklung lässt sich das optische Streulichtsystem leicht für 15 Minuten abschalten und damit Fehlalarm vermeiden – hier garantiert jetzt das thermische Verfahren Sicherheit. Damit ist der Gira Rauchwarnmelder Dual/VdS nicht nur geeignet für Wohn- und Schlafräume sowie Flure, sondern auch für Küchen, Badezimmer oder Garagen und Kellerräume.

 

 

In der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein, § 49, Absatz 4 heißt es:

"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

 

Schleswig-Holstein

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
  • in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

 


STROMUNFÄLLE: KINDER (VORALLEM IM KRABBELALTER)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wussten Sie, dass rund 250.000 Kinderunfälle im Haushalt verzeichnet werden? Viele davon sind Stromunfälle.

Die Gefahren für Kinder bei der Elektroinstallation können zum Teil sehr groß sein, daher empfehlen wir Ihnen gewisse Punkte zu beachten und Sorge dafür zu tragen die Gefahren zu vermeiden bzw. zu beseitigen.

 

Die größten Gefahrenquellen sind unteranderem ungeschützte Steckdosen sowie Steckdosenleitungen, defekte Elektrogeräte, lose Elektrokabel oder auch Leitungen, die über Putz liegen. Nicht zu vergessen die Elektrogeräte im Badezimmer.

 

Was sollten Sie tun, um Ihr Kind oder Ihre Kinder vor Gefahren zu schützen?

 

1.   Verwenden Sie KINDERSICHERE STECKDOSEN. Diese sind nicht teuer, leicht zu installieren und verhindern Stromunfälle.

 

2.   Achten Sie beim Kauf von elektronischen Produkten auf das VDE-ZEICHEN für geprüfte elektronische Produkte.

 

3.   KLÄREN Sie Ihre Kinder entsprechend auf und minimieren Sie auch somit die Gefahrenquellen.

 

4.   ÜBERPRÜFEN Sie in gewissen Abständen Leitungen, Kabel, Steckdosen und elektrische Geräte. Nur so können Sie

      Schlimmeres verhindern.  

 

5.   Ein weiterer wichtiger Punkt, ist der Einbau eines FI-SCHUTZSCHALTERS. Dieser ist übrigens bei Neubauten bereits

      Pflicht und bietet Schutz, in dem er den Stromkreis unterbricht, sobald ein Mensch ein nicht siliertes elektrisches Gerät berührt.

 

Kontaktieren Sie uns - wir sind gern für Sie da und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Anliegen.